Abrechnungserstellung

Manche Grundeigentümer möchten die Bewirtschaftung Ihrer Immobilie selbst in der Hand behalten.

Trotz Allem gelingt es nicht immer, die notwendigen Buchhaltungsarbeiten und die Erstellung der Abrechnungen zeitnah neben dem eigentlichen Beruf zu erledigen.

Bei diesem Punkt könnten wir Ihnen behilflich sein: Die wohnungswirtschaftliche Buchhaltung und die entsprechenden Abrechnungen, oder auch nur die  Betriebskostenabrechnungen, können von uns für Sie nach den Regeln der geltenden Rechtssprechung erledigt werden.

Die Wohngeld- und Betriebskostenabrechnungen, auch mit voll- oder teilweise ausgeübter Umsatzsteueroption, werden von uns fachgerecht, nach den gültigen Regeln der Rechtssprechung, erstellt.

Fragen bei Abrechnungen?

Ob Monats- Quartals- oder Jahresabrechnung, wichtig ist, dass Sie verstanden wird.

Und fällt das, zum Beispiel mit Fremdabrechnungen, schwer, stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.