Mietobjekte
Ob die Immobilie als Voll- oder Teilverwaltung von uns betreut werden soll ist die Entscheidung unseres Kunden.
Selbstverständlich betreuen wir auf Wunsch auch nur den kaufmännischen Teil und stehen beratend zur Verfügung. Bei Bedarf kann die Vollverwaltung auch zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich übernommen werden.
Die Monats- Quartals- oder auch Jahresabrechnung für Ihre Liegenschaft wird Ihnen kurzfristig nach Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode zur Verfügung gestellt.
Die Betriebskostenabrechnungen, auch mit voll- oder teilweise ausgeübter Umsatzsteueroption, werden von uns fachgerecht, nach den gültigen Regeln der Rechtssprechung, erstellt.
Für alle Verwaltungen werden separate Treuhandkonten für den Geldverkehr eingerichtet.