Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung)

 

Als Verwalter des Gemeinschaftseigentums sind wir darauf bedacht, eine Wohnungseigentümergemeinschaft ( WEG ) auch als Gemeinschaft anzusehen und, sollte es einmal nicht so sein, als Vermittler Kompromisse zu erzielen.

Die Jahresabrechnungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Rechtssprechung erstellt.

Hierzu gehört neben einer verständlichen Verwaltungsabrechnung natürlich auch ein Vermögenshaushalt der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die in der Jahresabrechnung enthaltene Entwicklung der Instandhaltungsrücklage berücksichtigt selbstverständlich auch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 04.12.2009 zur Darstellung der Instandhaltungsrücklagen in der Wohngeld-Jahresabrechnung.

Für alle Verwaltungen werden separate Treuhandkonten für den Geldverkehr der Wohnungseigentümergemeinschaft eingerichtet.